Die Wohngemeinschaft gehört zu den neuen Wohnformen im Bereich der Pflege und bietet Pflegebedürftigen Menschen eine selbstbestimmtere Alternative zum Seniorenheim.
Hier in Seesen können bis zu 12 Personen in Gemeinschaft Ihren Lebensabend verbringen.
Alle Zimmer (Einzelzimmer und Gemeinschaftsräume) verfügen über einen KABEL basierten Rundfunk- und Fernsehempfang sowie einen Telefon- und Internetanschluss (Gesprächsflatrate in das deutsche Mobilnetz und in das deutsche Festnetz). Dafür wird eine monatliche Pauschale in Rechnung gestellt.
Auch bei Bettlägerigkeit können die Bewohner aus allen Zimmern Blickbezüge zum Außenbereich erhalten. In allen einzelnen Wohnräumen, in den Gemeinschaftsräumen und Bädern ist bereits eine Notrufanlage vorhanden, die im Bedarfsfall zeitnah Hilfe herbeiholt.
Die Fläche der Gemeinschaftsräume (Wohnzimmer und Küche) ist großzügig konzipiert und bietet mit ca. 400 Quadratmetern den Bewohnern Raum zur Begegnung, für gemeinsame Hauswirtschaft, Freizeitaktivitäten und sonstige tagesstrukturierende Aktivitäten.
Die Gemeinschaftsräume (gemeinschaftlicher Wohnbereich, Küche und Essraum und Rückzugsbereiche) bilden ein familiäres Umfeld, laden zu geselligem Miteinander und Aktivitäten ein, ermöglichen zugleich durch einzelne Ruhezonen Distanz, ohne dass einzelne Bewohner sich auf ihre Zimmer zurückziehen müssen. Die zusätzlichen Aufenthaltsbereiche bieten alternative Beschäftigungsmöglichkeiten. So ist die Teilnahme am Geschehen in der WG ganz nach den Vorlieben der jeweiligen Person gewährleistet.
Unsere Pflegeexperten beraten Sie individuell nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen
Demenz-Wohngemeinschaften oder Wohngruppen für ältere, kranke und/oder pflegebedürftige Menschen sind mittlerweile als eine alternative Versorgungsform anerkannt. Die Idee dahinter ist, dass eine Senioren Wohngemeinschaft mehr Sicherheit und Gemeinschaft bietet als ein individueller Privathaushalt, jedoch keine Institution mit einer Vollversorgung ist, wie ein Pflegeheim. Vor diesem Hintergrund gibt es sowohl auf Bundesebene im Leistungsrecht der Pflegeversicherung als auch auf Länderebene, gesetzlichen Regelungen, die die Rahmenbedingen für eine Senioren Wohngemeinschaft definieren. Daraus folgend agiert unser „Provetus Pflegedienst“ als Organisator, Umsetzer und Dienstleister einer anbieterverantworteten Wohngemeinschaft.
In der ambulanten betreuten Senioren-Wohngemeinschaft für pflegebedürftige ältere Menschen wohnen Personen, die aufgrund ihrer körperlichen oder kognitiven Einschränkungen nicht mehr alleine leben können oder möchten. Der Wunsch oder zumindest die Bereitschaft, in einer Gemeinschaft zu leben, sollte vorhanden sein. Soziale Fähigkeiten wie Kontaktfreudigkeit, Freundlichkeit und sich auf andere einlassen können, erleichtern das Miteinander.
Begleiterscheinungen, die z.B: eine Demenzerkrankung oder Schlaganfall mit sich bringt, sind dem Grunde nach keine Ausschlusskriterien, sondern Anstoß, nach individuell erleichterndem Umgang damit zu suchen. Menschen mit Bewegungseinschränkungen, zum Beispiel Rollstuhlfahrer, sind ebenso willkommen wie solche mit starkem Bewegungsdrang. Beim Einzug sollte eine Bettlägerigkeit noch nicht vorliegen, da dadurch die Eingewöhnung durch fehlende Kontakte zu den Mitbewohnern zu stark behindert wird.
Der Pflegebedarf des jeweiligen Bewohners sollte durch die Eingruppierung in einen Pflegegrad ausgewiesen sein. Ein ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen bereichert das gemeinsame Leben. Dasselbe gilt für das Verhältnis von allein stehenden Bewohnern und solchen mit engagierten Angehörigen. Die Bewohner können, wenn gewünscht und irgend möglich, in dieser Wohngemeinschaft bis zu ihrem Lebensende wohnen.
Auch Bewohner in der letzten Lebensphase werden mit der erforderlichen menschlichen und fachlichen Zuwendung liebevoll und in Würde betreut und gepflegt.
Eine Senioren-Wohngemeinschaft unterscheidet sich von einem Heim dadurch, dass in einer Senioren-WG gerade keine Vollversorgung unter ausschließlicher Verantwortung des Betreibers erfolgt.
Vielmehr setzt das Wohnen in einer Wohngemeinschaft voraus, dass sich die dortigen Bewohner und ggf. deren Angehörige und gesetzlichen Vertreter aktiv an der Gestaltung des Alltagslebens beteiligen, sowohl durch selbstbestimmte Entscheidungen als auch durch aktives Tun. Dies zeigt sich insbesondere bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, also dem Einkaufen, Kochen, Putzen und Waschen.
Die grundsätzlichen Entscheidungen darüber, wie die gemeinschaftliche hauswirtschaftliche Versorgung gestaltet wird, erfolgt durch die Bewohner, üblicherweise durch Beschlüsse der Bewohnerversammlung. Dies betrifft beispielsweise Festlegungen wie viel Geld, wie oft in die Haushaltskasse eingezahlt wird und was in welchen Geschäften dafür eingekauft wird. Dazu gehört auch die Entscheidung über Zeitpunkt, Umfang und Inhalt der gemeinsamen Mahlzeiten oder Art und Umfang der Reinigung der Gemeinschaftsflächen. Die Bewohnergemeinschaft kann auch darüber entscheiden, ob und welche Tätigkeiten über den Aufgabenbereich der Präsenzkraft hinaus an einen externen Dienstleister übertragen werden sollen.
Für seine individuellen Angelegenheiten, etwa die Verwaltung seiner eigenen Barmittel, Ausgaben für private Körperpflegemittel, die Reinigung der Privaträume und der privaten Wäsche trägt grundsätzlich der Bewohner selbst die Verantwortung. Tätigkeiten die der Bewohner bzw. seine Angehörigen nicht selbst übernehmen kann oder will, können auch an einen externen Dienstleister, auch an den Provetus Pflegedienst übertragen werden.
Soweit unser Pflegedienst von der Bewohnergemeinschaft mit hauswirtschaftlichen Aufgaben beauftragt wurde, stellen wir die beauftragten Tätigkeiten wie in unserem Hauswirtschafts- und Verpflegungskonzept beschrieben sicher.
Handlungsleitend ist dabei für uns immer, die Bewohner in die täglichen Aufgaben einzubeziehen und auch kurzfristige Wünsche zur Mitwirkung und Mitgestaltung zu berücksichtigen. Sofern unser Provetus Pflegedienst mit der grundlegenden hauswirtschaftlichen Versorgung von der Bewohnerversammlung beauftragt ist, stellen wir die Qualität der Versorgung durch die Einbindung einer Hauswirtschaftsfachkraft sicher.
Die zentrale Anlage der Gemeinschaftsräume gestattet dem im Schichtbetrieb 24 Stunden anwesendem Personal (Präsenz und Betreuung) ebenso wie den Bewohnern selbst guten Überblick bis hin zu den Fluren, die zu den Wohnräumen und den Lagerräumen (für Badewannenlifter, Rollstühle etc.) führen.
Grundsätzlich gehört es zum Verantwortungsbereich der WG-Bewohner, für die Gestaltung und Ausstattung der Senioren Wohngemeinschaft zu sorgen. Die erstmalige Einrichtung der Gemeinschaftsräume und vor allem der Küche wird von der Provetus Seniorenpflege übernommen. Dafür wird eine monatliche Pauschale in Rechnung gestellt. Die Küche ist so ausgestattet, dass die grundlegenden Bedürfnisse einer Wohngemeinschaft mit neun Personen gedeckt werden. Den Bedürfnissen der Bewohner nach räumlicher Orientierung, Privatsphäre und Wohnlichkeit tragen wir dabei durch eine alten- und behindertengerechten Gestaltung der Räume Rechnung. Möbel aus der Generation der Gäste, farbliche Gestaltung der Wände, indirekte Beleuchtung, Sitzecken sorgen für eine angenehme Wohfühlathmosphäre.
Die Teilhabe und Mitwirkung der Bewohner bei der Gestaltung und Dekoration der gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten ist ausdrücklich gewünscht. Die Bewohnergemeinschaft bestimmt selbst die Gestaltung der Gemeinschaftsräume nach dem Erstbezug des Hauses. Im Rahmen unserer Angebote zur Alltagsgestaltung bieten wir im jahreszeitlichen Zusammenhang Möglichkeiten zum Basteln, Gartenarbeit, Handarbeiten und Heimwerken, um den Bewohnern Anregungen für die Raumgestaltung zu bieten. Auch die Mitgestaltung unserer Dachterrasse ist noch möglich.
Die individuellen Bewohner-Zimmer werden ausschließlich in Verantwortung der Bewohner und ggf. ihrer Angehörigen bzw. gesetzlichen Vertreter eingerichtet, in der Regel mit eigenen Mobiliar. Bei Bedarf unterstützen wir gerne bei der Beantragung und Organisation von Pflegebetten und sonstigen Hilfsmitteln und helfen ggf. auch bei der Suche nach geeigneten Möbeln, wenn keine passenden Möbel aus dem alten Zuhause mitgebracht werden können.
Jeder Bewohner erhält vom Vermieter zwei Schlüssel. Sofern der Bewohner für sein Zimmer eigene Möbel hat, die abschließbar und mit Schlüssel ausgestattet sind, hat der Bewohner dafür auch die Verantwortung. Jeder Bewohner ist selbst für seine Schlüssel unserer Schließanlage verantwortlich und muss bei Verlust für Ersatz sorgen. Die Wohngemeinschaft ist ausgerichtet an privatem Wohnen. Daher ist jedem Bewohner freigestellt, das Haus jederzeit zu verlassen und aufzusuchen.
Jeder Bewohner kann jederzeit eigene Gäste empfangen, soweit keine Störung der anderen WG-Bewohner erfolgt.
Die Wohngemeinschaft hat einen gemeinschaftlichen Briefkasten im Hauseingangsbereich. Die Bewohnergemeinschaft legt fest, wie die tägliche Leerung erfolgt und wie der Umgang mit gemeinschaftlicher Post bzw. Postwurfsendungen geregelt wird. Private Post wird ebenfalls in den gemeinschaftlichen Briefkasten geworfen an die jeweiligen Bewohner weitergegeben. Der Bewohner bzw. seine Angehörigen sind selbst für die Bearbeitung der privaten Post zuständig. Die Vereinbarungen des Zusammenlebens werden in einer Haus- bzw. Wohngemeinschaftsordnung geregelt. Die Bewohnerversammlung überprüft in regelmäßigen Abständen, in der Regel halbjährlich, ob die Regelungen der Haus-/Wohngemeinschaftsordnung den Bedürfnissen der WG-Bewohner angemessen sind.
Der Provetus Pflegedienst stellt die Pflege und Betreuung der Bewohner der Senioren oder Demenz Wohngemeinschaft Menschen aufgrund deren individuellem Unterstützungsbedarf sicher.
Dies umfasst auch die ständige Präsenz einer Pflegekraft während der Nachtstunden. Mit jedem Bewohner wird dafür ein separater Pflege- und Betreuungsvertrag abgeschlossen.
Unser ambulanter Pflegedienst ist anerkannt durch die Pflege- und Krankenkassen und hat dementsprechende Versorgungsverträge und Vergütungsvereinbarungen. Damit verbunden ist auch ein umfassendes Qualitätsmanagement.
Unser Pflegeverständnis und Qualitätsmanagement sind ausführlich in unserem gesonderten Pflegekonzept beschrieben. Über die Pflegeleistungen hinaus bieten wir in unseren Wohngemeinschaften auch Betreuungsleistungen an.
Die Grundlagen unsers Betreuungsangebots sind ausführlich in unserem gesonderten Betreuungskonzept beschrieben, in das wir Ihnen gerne Einblick gewähren. Zur Betreuung gehört für uns auch die Sicherstellung der Teilhabe am Leben der Gemeinschaft.
Provetus-Seniorenpflege GmbH
E-Mail info@provetus-pflege.de
Standort Duingen:
Am Bahnhof 8
31089 Duingen
Tel 05185 6021470
Standort Seesen:
Feldstraße 7
38723 Seesen
Tel 05381 9892310
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