Betreuung und Vorsorgevollmacht

Das Betreuungsrecht hat eine ganz entscheidende Bedeutung dafür, wenn man als erwachsener Mensch durch Unfall, durch psychische Krankheit oder einer sonstigen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr ganz oder teilweise regeln kann und deshalb auf die Unterstützung von anderen Personen angewiesen ist.

Ein langer Satz mit großer Bedeutung:

Sie können regeln, wer im Falle ihrer Handlungsunfähigkeit in ihrem Namen stellvertretend handeln soll und kann. Sie können bei vorausschauendem Erstellen einer Vorsorgevollmacht eine Person ihres Vertrauens mit der Wahrnehmung bestimmter einzelner oder aber auch aller Angelegenheiten bevollmächtigen oder aber sie gehen das Risiko, dass ein fremder rechtlicher Betreuer, der vom Betreuungsgericht eingesetzt wird, in ihrem Namen tätig wird.

Das ist zwar juristisch korrekt, aber bestimmt nicht erstrebenswert, so man noch im Vollbesitz seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten ist.

Im Alltag kommt es oft vor, dass die rechtliche Betreuung oft mit sozialer Betreuung verwechselt wird. Mit der Betreuungsvollmacht oder -Verfügung regelt man aber seine rechtliche Teilhabe am Rechtsverkehr durch eine Person seines Vertrauens, die mit den anstehenden Problem vertrauensvoll und verantwortungsvoll, wie im eigenen Namen umgeht.

Ein rechtlich bestellter Betreuer hingegen handelt in der Regel beruflich und ist gehalten, den Wünschen des Betreuten so weit wie möglich zu entsprechen…..

In der Regel bestimmt das Örtliche zuständige Betreuungsgericht den Betreuer und kontrolliert dessen Arbeit.

Wie viel beruhigender ist es doch für den die Vollmacht Ausstellenden zu wissen, dass ein konkret von ihm Bevollmächtigter, der ihn persönlich und seine Lebensgewohnheit und Lebensqualität kennt, in Notfallsituationen handelt, wie er es selber tun würde.

Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer bestellen soll oder aber auch, wer auf keinen Fall mit der Betreuung beauftragt werden soll.

Ganz gleich ob Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht oder im medizinischen Bereich die Patientenverfügung- für den juristischen Laien eine nicht ganz leicht zu durchschauende Materie. Hier ist man immer gut bedient, wenn man sich vertrauensvoll beraten lässt – aber immer zu einem Zeitpunkt, wo man selbst noch Herr oder Frau des Geschehens ist.