Warum ist ein Medikationsplan so nützlich?

In der Tagespflege sind ja in der Regel doch recht betagte Gäste zugegen und da kann es schon vorkommen, daß der Kreislauf verrückt spielt und dringend medizinische Hilfenotwendig wird.

Das Pflegepersonal ist natürlich auf solche Momente bestens eingespielt und kann unverzüglich erste Hilfe leisten. Je nach Situation kann es auch erforderlich werden einen Notarzt zu verständigen.

Aber: Ohne genaue Kenntnis der Medikation, welches Medikament der Patient, in welcher Kombination und zu welchem Zeitpunkt einnimmt, wird die Behandlung erschwert. Sehr oft sind es die ersten Behandlungsschritte des Arztes, die Leben retten oder erhalten.

Genau aus diesem Grund legen wir in der Tagespflege höchsten Wert darauf, dass uns ein lückenloser und vor allem aktueller Medikamentenplan von unseren Tagesgästen vorliegt. In diesem Medikationsplan sollten folgende Aspekte vorhanden sein:

  • Inhalt des personenbezogenen Medikationsplanes müssen alle Medikamente sein, die vom Hausarzt oder Fachärzten verordnet wurden.
  • In der Praxis hat es sich bestens bewährt, wenn auch die jeweiligen Wirkstoffe der Medikamente benannt werden. So kann der behandelnde Arzt erkennen, ob die Einnahme verschiedener Medikamente eventuell unter bestimmten Bedingungen sogar kontraproduktiv ist.
  • In der Dokumentation wird auch festgehalten, wann welches Medikament zu welchen bestimmten Tageszeiten eingenommen werden soll.
  • Eine Unterschrift des Hausarzt und eine Stempel der Praxis ist für die Gültigkeit unbedingt notwendig.

Gerade in Notfallsituationen hat sich die übersichtliche Darstellung dieser Daten immer wieder als hilfreich erwiesen.

Der Medikationsplan wird in der Regel vom Hausarzt erstellt, weil er den Patienten am Besten kennt und er von den in Anspruch genommenen Fachärzten auch die entsprechenden Behandlungsbriefe erhält. Unbenommen davon bleibt die Verantwortung für das Medikament immer bei dem Arzt, der das Medikament verschrieben hat.

Darüber hinaus sind auch Angaben zur Selbstmedikation sinnvoll, das heißt die Benennung zum Beispiel von Schmerzmitteln, die zwar apothekenpflichtig, aber frei verkäuflich sind.

Seit 01.10.2016 haben die Patienten einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Ihnen vom Hausarzt ein Medikationsplan ausgestellt wird.

Im Zuge der Weiterentwicklung laufen konkrete Planungen, den Medikationsplan digital auf der Gesundheitskarte zu speichern.

Sie sehen selbst wie sinnvoll und notwendig der Medikationsplan sein kann:

Eine kleine Mühe mit großer Wirkung für alle Beteiligten!